Kurze Übersicht - Versicherungsvertrag der Sporthilfe
Ansprüche gegen die Sporthilfe müssen von den Verletzten oder Geschädigten geltend gemacht werden.
Brillen oder Kontaktlinsen, die bei Sportunfällen beschädigt werden, werden bis zu 50 € je Schadenfall ersetzt.
Direkte Wege von und zu Sportveranstaltungen sind auch versichert. Einzeltraining ist nur dann versichert, wenn dieses vom Vorstand ausdrücklich angeordnet ist.
Freiwillige Helfer bei Veranstaltungen (nicht nur Sportveranstaltungen) des Vereins sind ebenfalls versichert.
Haftpflichtansprüche mit Verpflichtungen zum Schadensersatz gegen den Verein oder gegen Mitglieder werden bei Meldung geprüft.
Invaliditätsansprüche, z.B. auch bei Funktionsunfähigkeit von Körperteilen, müssen rechtzeitig geltend gemacht werden.
rankenversicherte erhalten in aller Regel die notwendigen Kosten der Heilbehandlungen von ihrer Krankenkasse. Trotzdem sollten Unfälle gemeldet werden, um evtl. später weitere Ansprüche geltend machen zu können.
Meldefristen müssen eingehalten werden. Deshalb schnellstens mit dem Sozialwart in Verbindung setzen.
Rechtsschutzversicherung mit der Hauptaufgabe der Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten gehört auch zum Sportversicherungsvertrag.
Schnuppertraining, um das Sportangebot des Vereins kennen zu lernen, ist mitversichert, wenn dieses Training gemeinsam mit den andren Vereinsmitgliedern durchgeführt wird. Allerdings ist der Versicherungsschutz auf maximal zwei Monate beschränkt.
Tagegeld kann bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit von 60 Tagen und mehr, mit einer einmaligen Pauschale von100 € gezahlt werden.
Übergangsleistung in Höhe von 1.250 € kann gezahlt werden, wenn nach Ablauf von 6 Monaten nach einem Unfall eine unfallbedingte Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von mehr als 50% ununterbrochen bestanden hat. Nach 9 Monaten erhöht sich dieser Betrag auf 1.500 €.
Vereinsinterne Veranstaltungen sind in der Regel über den Sportversicherungsvertrag abgesichert.
Zahnschäden sind im Rahmen der Krankenversicherung versichert. Dabei beteiligt sich die Sporthilfe an den Restkosten bis zu einem Höchstbetrag von 2.600 €.