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Passwesen
Für die Ausstellung der Pässe ist die Geschäftsstelle unseres Verbandes zuständig und nicht der Fussballausschuss.
Hier finde
Die Pässe können innerhalb der Geschäftszeiten abgeholt werden. Sie können auch gerne telefonisch einen Abbholtermin vereinbaren und so sicher stellen, das der Pass bereits fertig ausgestellt für Sie bereit liegt.
Wenn Sie dem Passantrag einen Freiumschlag beilegen, schicken wir Ihnen auch gerne die Pässe wieder zurück.
Telefon: 0228/674012
Wenn ein Passantrag unvollständig in der Geschäftsstelle eingeht, werden die Unterlagen, mit allen Anlagen an die Vereine zurückgesendet. Der Einsatz des betreffenden Spielers verzögert sich damit.
Bitte achten Sie auf Vollständigkeit.
Der Passantrag muss korrekt ausgefüllt werden. Ausserdem sollte ein Lichtbild des Spielers beiliegen, das zeitnah aufgenommen wurde und der Qualität eines normalen Lichtbildes entspricht. Ausserdem eine Kopie des Personalausweises.
Fragen Sie in der Geschäftsstelle nach, ob Sie einen Spieler einsetzen dürfen, wenn Sie sich nicht sicher sind, wann die Spielberechtigung beginnt.
Rechnen Sie für den Passantrag eine Vorlauffrist
von 3 Wochen.
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