Verfahren einleiten: Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die durch eine dritte Partei entschieden werden soll, tritt die Spruchkammer in Kraft.
Diese ist für alle Spartenaktivitäten zuständig.
Wir bitten folgendes zu beachten: Die Spruchkammer wird erst tätig, wenn eine Gebühr von 26,00 Euro auf dem Konto der Geschäftsstelle eingegangen ist.